22.11.2023
Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 25.11.2023
Jetzt ist die Zeit für die Umsetzung des Koalitionsvertrages: Gewalt gegen Frauen beenden! Frauenhausfinanzierung bundesweit sichern!
Heidelberg, 22.11.23 Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition steht: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und verbindliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“. Anlässlich des 25.11., dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, rufen Autonome Frauenhäuser deutschlandweit die Bundesregierung dazu auf, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, die Frauenhausfinanzierung bundesweit zu sichern und damit einen Beitrag zu Beendigung gegen Gewalt gegen Frauen zu leisten.
Zurzeit verhandelt die Bundesregierung mit den Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden über die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, denn nach wie vor ist Gewaltschutz in Deutschland von der individuellen Situation der gewaltbetroffenen Frau abhängig.
In den meisten Bundesländern, darunter auch Baden-Württemberg besteht für Frauenhäuser eine freiwillige, nicht kostendeckende, bedarfsgerechte Zuwendung aus Haushaltsmitteln des Landes sowie der Kommune. Hinzu kommen oft Eigenmittel der Frauenhäuser, wie z.B. eingeworbene Spenden, sowie die Kostenbeteiligungen von gewaltbetroffenen Frauen. Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, bleiben außen vor und haben meist keinen Zugang zu einzelfallbezogen finanzierten Frauenhäusern. „Frauen, die keinen Anspruch auch Sozialleistungen haben einen Platz bieten zu können oder sie weiterzuvermitteln, wenn wir voll belegt sind, macht einen großen Teil unserer Arbeit aus.“, erklärt Milena Berg, Autonomes Frauenhaus Heidelberg. „Die Tagessatzfinanzierung ist unsozial und gefährlich. Jede Frau die Gewalterfahrungen macht sollte in einem Frauenhaus aufgenommen werden können. Ein Einkommen, der Aufenthaltsstatus, ein Ausbildungsplatz oder eine Behinderung dürfen nicht dazu führen, dass diese Frauen in einem Sozialstaat weiterhin Schwierigkeiten haben einen Frauenhausplatz zu finden.“
Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland rund 15.000 Frauenhausplätze fehlen. Notwendig laut Istanbul-Konvention sind rund 21.800 Plätze, vorhanden sind rund 6.800 Plätze. In Heidelberg fehlen momentan 22 Plätze.
Damit sich der Zugang zu Schutz und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder tatsächlich verbessert und die vorhandenen Hürden nicht mehr, sondern weniger werden, muss ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen gewährleisten, dass
- Frauenhäuser als Schutzeinrichtungen einzelfallunabhängig finanziert werden!
- überall genügend freie Frauenhausplätze zur Verfügung stehen!
- überall genügend barrierefreie und bedarfsgerechte Frauenhausplätze zur Verfügung stehen!
- Frauenhäuser endlich verlässlich und bedarfsgerecht finanziert werden!
Seit die ersten Frauenhäuser 1976 eröffnet wurden, wird die Verantwortung für ihre Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin- und hergeschoben. Die Autonomen Frauenhäuser haben seit langem ein tragfähiges Konzept (das sog. „3-Säulen-Modell1“) zur bedarfsgerechten Finanzierung von Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder vorgelegt. Ein verfassungsrechtliches Gutachten hat seine Machbarkeit bestätigt2. Jetzt ist die Zeit gekommen, es endlich umzusetzen.
Britta Schlichting von der ZIF: „Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung, sondern eine Pflichtaufgabe des Staates! Wir haben schon gute Ansätze bei Bund und Ländern gesehen, sich für eine verlässliche und einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern einzusetzen. Das fordert auch der Deutsche Frauenrat3. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam zu verbindlichen Regelungen kommen.
Sylvia Haller von der ZIF ergänzt: „Wir waren in den letzten 47 Jahren noch nie so weit in Bezug auf eine verlässliche Finanzierung von Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder! Jetzt müssen Bund und Länder ernsthaft und nachhaltig nach einer guten Lösung suchen und damit für zehntausende Frauen und Kinder den Weg aus der Gewalt leichter machen!“
Bundesweit
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
P3, 7 in 68161 Mannheim
Tel: 0621-16853705 (Di & Mi 9:30.13:30 und Do 13:00-17:00)
Mobil: 0176-70209612
e-mail: info@zif-frauenhaeuser.de
www.autonome-frauenhaeuser-zif.de
Lokal
Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg Autonomes Frauenhaus Heidelberg
Postfach 102343 in 69013 Heidelberg
Tel: 06221-833088 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
e-mail: frauenhaus@fhf-heidelberg.de
www.fhf-heidelberg.de