25.11.2024
Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz der Zentralen Informationsstelle der autonomen Frauenhäuser
STELLUNGNAHME DER ZENTRALEN INFORMATIONSSTELLE AUTONOMER
FRAUENHÄUSER ZUM REFERENT*INNENENTWURF ZUR ERARBEITUNG EINES:
GESETZES FÜR EIN VERLÄSSLICHES HILFESYSTEM BEI
GESCHLECHTSSPEZIFISCHER UND HÄUSLICHER GEWALT
Einleitung: Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben!
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen retten Leben.
Seit fast 50 Jahren organisieren sie Schutz und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder, die in Paar-, familiären oder anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben. Seit fast 50 Jahren ist ihre Finanzierung ungesichert und besteht entweder aus sog. „freiwilligen Leistungen“ oder die von Gewalt Betroffenen selbst werden über Sozialleistungsgesetze in die Finanzierungsverantwortung für ihren eigenen Schutzgenommen.
Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung.
Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige Leistung.
Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung.
Daran müssen sich alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) angemessen beteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Verantwortung endlich wahrzunehmen!
Im Koalitionsvertrag der „Ampelkoalition“ war 2021 zum Thema „Schutz vor Gewalt“ zu lesen:
„Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Istanbul-Konvention setzen wir auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um. Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“
Vollständige Stellungnahme: hier